Garantieverträge für Wärmepumpen

Die fehlenden Abschlüsse von Garantieverträgen für Wärmepumpen sind überraschend, da der Verkauf in Deutschland in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Eine zuverlässige Messung des Ertrages bei Wärmepumpen ist vergleichsweise einfach und kostengünstig. Neben dem erforderlichen separaten Stromzähler für die Wärmepumpe und die Hilfsenergie, der aber meist aufgrund der Sondertarife der EVU für Wärmepumpen sowieso vorhanden ist, ist lediglich ein Wärmemengenzähler erforderlich. So kann die Effizienz einer Wärmepumpe über die Jahresarbeitszahl (JAZ) gemessen werden. Die JAZ ist das Verhältnis von Wärmeertrag zu Stromeinsatz.

Empfohlene Mindest- und Zielwerte liefert z.B. die DIN EN 15450, welche als Richtwerte angesehen werden können. Hersteller nennen aber teilweise deutlich höhere Werte. Mittels Garantieverträgen können die angegebenen Werte schriftlich verbindlich zugesagt werden.

Positiver Nebeneffekt ist, wie bei allen Technologien, die Möglichkeit der Entscheidung aufgrund realistischer Einschätzungen der Zielwerte und Planungsannahmen.

In vielen Bereichen fehlen Standards für Garantieverfahren. Für Arbeitszahlen von Wärmepumpen sind vertragliche Vereinbarungen dringend notwendig.




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