Garantieverträge

Die Grundidee von Leistungsgarantien basiert auf einem Vertrag zwischen dem Investor und den Anbietern der Anlage, in dem sich die Anbieter z.B. zur Lieferung eines bestimmten jährlichen Ertrages verpflichten. Sie ist nicht zu verwechseln mit der gesetzlich geregelten Gewährleistung, die ungeachtet eines Garantievertrages bestehen bleibt. Die Haftung der Anbieter, also Hersteller, Installateur und gegebenenfalls Planer, ist klar auf die jeweiligen Verantwortungsbereiche begrenzt.

Die Unterzeichnung eines solchen Vertrags wird bereits in der Ausschreibung für eine Auftragsvergabe vorausgesetzt. Bei Nichterreichen wird der im Vertrag festgelegte Betrag von den Anbietern vergütet. Damit entsteht für den Investor durch die Entscheidung zur Installation kein, beziehungsweise nur ein klar definiertes finanzielles Risiko. Im Bereich der Photovoltaik sind Leistungsgarantien bereits Standard, auch wenn die juristische Verbindlichkeit teils fraglich ist.

Im Bereich der Solarthermie werden Garantieverträge bisher nur von einigen innovativen Marktteilnehmern für Großanlagen eingesetzt. Bei Wärmepumpen sind verbindliche Leistungsgarantien bislang nicht im deutschen Markt zu finden, obwohl viele Hersteller mit hohen Jahresarbeitszahlen werben. Für eine, durch IB-Ortjohann geplante Anlage, wurde 2009 entsprechend den Forderungen von Verbraucherschützern (Grund-Ludwig, P. 2010) erstmals ein Garantievertrag mit einer Mindest-Jahresarbeitszahl von 3,3 abgeschlossen.

Für Biomasseanlagen wird i.d.R. der Jahresnutzungsgrad vereinbart. Bei der Erfassung sind die Brennstoffeigenschaften zu dokumentieren, weiterhin sind die Anfangs- und Endfüllstände zu kompensieren. Dies erfolgt für Hackschnitzel- und Pelletsanlagen in energy-check automatisch durch eine Mittelung der Nutzungsgrade.

energy-check verfügt über langjährige Praxiserfahrung mit Garantieverträgen und stellt Musterverträge zur Verfügung. Eine juristische Einzelfallprüfung wird empfohlen.


Vorteile für den Investor
  • Eingeschränktes Investitionsrisiko
  • Transparenz
  • Betriebssicherheit
  • Qualitätssteigerung
  • Drittfinanzierung möglich (Contracting)
Nachteile für den Investor
  • Zusätzlicher Vertrag
  • Eventuell erhöhte Kosten
  • Klärung der Schuld im Garantiefall
Vorteile für den Garantiegeber
  • Verstärkte Investitionsbereitschaft
  • Erhöhte Akzeptanz durch Transparenz
  • Umsatzsteigerung durch Wettbewerbsvorteil
Nachteile für den Garantiegeber
  • Zusätzlicher Vertrag
  • Eventuell erhöhte Kosten
  • Leistung wird überprüfbar

Quelle: Schindl, J. et al (2003), Solar Net 2, Technologieoffensive Solarthermie Wien-Burgenland-Ungarn, Endbericht mit Anhängen zu Monitoring und Qualitätsleitfaden